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FaceCheck.ID im Check: Gesichter suchen, Profile finden – und was das für Datenschutz & Recht bedeutet

tl;tr: FaceCheck.ID ist eine Gesichts-Suchmaschine. Du lädst ein Foto hoch und bekommst Treffer zu Social-Media-Profilen, News/Blogs, Videos – plus Hinweise auf Fahndungsfotos, Sexualstraftäter-Register oder „Most Wanted“-Listen. Das Ganze wird offensiv mit „Sicherheit“ und Scam-Prävention beworben. Klingt nützlich – ist aber rechtlich und ethisch ein Minenfeld.


Was FaceCheck macht – und wie es funktioniert

Auf der deutschsprachigen Startseite verspricht FaceCheck u. a. die Überprüfung von Personen, das Auffinden von Social-Media-Profilen und das Abgleichen mit Mugshots/Sexualstraftäter-Registern. Dazu vergibt die Plattform einen Match-Score (0–100) und warnt vor „Red Flags“, wenn Treffer aus Risikoquellen stammen. Wichtig: FaceCheck mahnt selbst, Ergebnisse nie isoliert zu bewerten (Doppelgänger-Effekt, Bilderklau durch Betrüger).  

Laut Datenschutzerklärung werden hochgeladene Fotos nicht indiziert; das Originalbild wird direkt nach der Gesichtsextraktion verworfen. Low-Res-Thumbnails und Caches löscht FaceCheck nach 24 Stunden; IP-Adressen wolle man nicht loggen. Der eigene Index bestehe aus kleinen Vorschaubildern und URLs von öffentlich zugänglichen Webseiten; Kinderbilder sollen nicht indiziert werden.  

Für Betroffene gibt es eine Lösch-/Opt-out-Funktion: Man sucht die eigenen Treffer, klickt „Remove My Photos“ und verifiziert sich (anonymisierte Ausweis-Kopie oder Selfie mit Geste). Laut Seite werden die Bilder sofort ausgeblendetund nach manueller Prüfung dauerhaft gelöscht – Ausnahme: Bei verurteilten Gewalt-/Sexualstraftätern behält sich FaceCheck eine Nicht-Löschung vor.  


Preise & API – wer zahlt wie?

Das Geschäftsmodell läuft über Credits1 Suche kostet 3 Credits. Pakete beginnen bei $19 (150 Credits); bezahlt wird laut Kaufseite primär in Krypto (BTC/LTC/SOL). In der API-Doku steht zusätzlich: $0,10 pro Credit (also $0,30 pro Suche) – für Entwickler gibt’s eine REST-API mit Swagger-Spec und Codebeispielen.  

Transparenz-Hinweis: Genauere Preisangaben ändern sich teils; maßgeblich ist die Kaufseite. (Rückerstattungen sind laut FAQ ausgeschlossen.)  


Genauigkeit: 99 % – aber nur im Labor?

FaceCheck publiziert Beiträge, die > 99 % Genauigkeit „unter Idealbedingungen“ für Gesichtserkennung allgemeinanführen – mit dem Hinweis, dass Realbedingungen (Licht, Auflösung, Winkel) die Rate senken. Unabhängig davon zeigen NIST-Studien seit Jahren: Es gibt demografische Differenzen (False-Positives/False-Negatives je nach Algorithmus und Datensatz). Heißt: Kein Tool liefert gerichtsfeste Identitäten aus Webfotos. Nutzt Treffer nur als Hinweis und prüft immer kontextuell nach.  


Rechtlicher Rahmen (DE/EU): Biometrie ist besonders schützenswert

Unter der DSGVO gelten biometrische Daten (z. B. Gesichtsbilder zur eindeutigen Identifizierung) als besondere Kategorie; ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, Ausnahmen sind eng. Schon das Hochladen eines fremden Gesichts zur Identifizierung kann biometrische Verarbeitung sein – und braucht eine Rechtsgrundlage (etwa informierte Einwilligung).  

Der EU-AI-Act ist seit 1. August 2024 in Kraft; Verbote (u. a. gegen bestimmte missbräuchliche KI-Praktiken) gelten seit 2. Februar 2025, volle Anwendbarkeit folgt 2. August 2026. Er adressiert biometrische Identifikation mit strengen Regeln; massives Scraping von Gesichtern zur Datenbankerstellung wird als verbotene Praxis zusammengefasst (mit engen Ausnahmen für Behörden). Für Private bedeutet das: Vorsicht bei Tools, die auf breitem Gesichtsscraping basieren oder in Nicht-EU-Jurisdiktionen gehostet sind.  

Wie streng Behörden sind, zeigen GDPR-Entscheidungen gegen Clearview AI (mehrfache Millionenstrafen/Feststellungen zur Rechtswidrigkeit). Das betrifft zwar ein anderes Unternehmen, zeigt aber die Regulierungslinie in Europa.  

Zusatzaspekt Datenübermittlung: Laut Nutzungsbedingungen sitzt der Betreiber Tech Solutions in Belize. Auch wenn FaceCheck erklärt, keine identifizierenden Daten zu speichern, sind Datenflüsse in Drittländer (inkl. bloßer Thumbnails) rechtlich relevant, sobald personenbezogene Daten vorliegen. Prüfe daher Übermittlungsgrundlagen sorgfältig.  



Fazit

FaceCheck.ID illustriert, wie niedrigschwellig Web-Gesichtssuche heute ist – inklusive OSINT-Nutzen(Catfishing/Impostor-Check, Quellenrecherche) und bequemer API. Gleichzeitig bleibt die Rechtslage heikel: Biometrie ist besonders geschützt, der AI-Act verschärft die Spielregeln, und EU-Aufsichten haben bereits vergleichbare Dienste sanktioniert. Wenn du FaceCheck nutzt, dann eng begrenztrechtskonform und als Hinweisgeber, nicht als Identitätsbeweis. Für Unternehmen gilt: Lieber auf geprüfte, DSGVO-taugliche Ident-Verfahren setzen – oder klassisches OSINT ohne biometrische Identifikation.  

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